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Datenschutzerklärung-Generator — modulare Bausteine nach Art. 13 DSGVO

Pflichtangaben eintragen, passende Bausteine anhaken — die Erklärung entsteht aus unabhängigen Verarbeitungsblöcken, jeder mit korrekter Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben eintragen

§ 1-3 (Verantwortlicher, Betroffenenrechte, Server-Logfiles) sind immer Teil der Erklärung. Darunter je Verarbeitungsvorgang einen Haken setzen — nur aktivierte Bausteine erscheinen im Text.

Verantwortlicher, Betroffenenrechte (Art. 15-21, 77 DSGVO) und Server-Logfiles gehören zu jeder Datenschutzerklärung.
Nur ankreuzen, was auf Ihrer Website tatsächlich zutrifft.
Technisch notwendige oder optionale Cookies/lokale Speicherung — § 25 TDDDG (vormals TTDSG).
Zweck: Bearbeitung Ihrer Anfrage, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO.
Double-Opt-In, jederzeit widerrufbar, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Reichweitenmessung Ihrer Website — Anbieter unten wählen.
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Facebook, Instagram, YouTube oder LinkedIn direkt einbetten.
Nur bei externer Einbindung erscheint der Drittland-Hinweis (USA).
Rechtsgrundlage § 26 BDSG, Art. 88 DSGVO.
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Erstellt eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO aus fest verankerten Pflichtblöcken (Verantwortlicher, Betroffenenrechte, Server-Logfiles) sowie 9 unabhängigen An/Aus-Bausteinen für optionale Verarbeitungsvorgänge — jeder Baustein nennt die passende Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Generator nicht abdeckt

6 Punkte zur Genauigkeit dieser Erklärung
  1. Das frühere TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) wurde am 14.05.2024 in TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) umbenannt — § 25 TDDDG regelt die Cookie-Einwilligung inhaltlich unverändert, bestehende Erklärungen mit "TTDSG"-Verweis sollten aktualisiert werden.
  2. Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen an Google/Meta u. a. in die USA) ist formal weiterhin gültig, steht aber seit einem US-Supreme-Court-Urteil vom 29.06.2026 zur Unabhängigkeit der FTC unter erheblichem rechtlichen Druck — ein neues Klageverfahren ("Schrems III") gilt als wahrscheinlich.
  3. Dieser Generator deckt keine Verarbeitungsvorgänge außerhalb der 9 angebotenen Bausteine ab (z. B. Videoüberwachung, Chatbots, App-Tracking) — für Sonderfälle ist eine individuelle Ergänzung nötig.
  4. Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten) sind zusätzliche, hier nicht abgebildete Anforderungen zu prüfen.
  5. Die Auswahl der Zahlungsdienstleister/Social-Media-Anbieter ersetzt nicht die Pflicht, deren jeweils aktuelle eigene Datenschutzhinweise zu prüfen und ggf. per Auftragsverarbeitungsvertrag abzusichern.
  6. Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei oder einen Datenschutzbeauftragten.

Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.