Datenschutzerklärung-Generator — modulare Bausteine nach Art. 13 DSGVO
Pflichtangaben eintragen, passende Bausteine anhaken — die Erklärung entsteht aus unabhängigen Verarbeitungsblöcken, jeder mit korrekter Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Angaben eintragen
§ 1-3 (Verantwortlicher, Betroffenenrechte, Server-Logfiles) sind immer Teil der Erklärung. Darunter je Verarbeitungsvorgang einen Haken setzen — nur aktivierte Bausteine erscheinen im Text.
Frühere Erklärungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Über dieses Werkzeug
Erstellt eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO aus fest verankerten Pflichtblöcken (Verantwortlicher, Betroffenenrechte, Server-Logfiles) sowie 9 unabhängigen An/Aus-Bausteinen für optionale Verarbeitungsvorgänge — jeder Baustein nennt die passende Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Generator nicht abdeckt
6 Punkte zur Genauigkeit dieser Erklärung
- Das frühere TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) wurde am 14.05.2024 in TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) umbenannt — § 25 TDDDG regelt die Cookie-Einwilligung inhaltlich unverändert, bestehende Erklärungen mit "TTDSG"-Verweis sollten aktualisiert werden.
- Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen an Google/Meta u. a. in die USA) ist formal weiterhin gültig, steht aber seit einem US-Supreme-Court-Urteil vom 29.06.2026 zur Unabhängigkeit der FTC unter erheblichem rechtlichen Druck — ein neues Klageverfahren ("Schrems III") gilt als wahrscheinlich.
- Dieser Generator deckt keine Verarbeitungsvorgänge außerhalb der 9 angebotenen Bausteine ab (z. B. Videoüberwachung, Chatbots, App-Tracking) — für Sonderfälle ist eine individuelle Ergänzung nötig.
- Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten) sind zusätzliche, hier nicht abgebildete Anforderungen zu prüfen.
- Die Auswahl der Zahlungsdienstleister/Social-Media-Anbieter ersetzt nicht die Pflicht, deren jeweils aktuelle eigene Datenschutzhinweise zu prüfen und ggf. per Auftragsverarbeitungsvertrag abzusichern.
- Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei oder einen Datenschutzbeauftragten.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.